Frankreichs Wettbewerbshüter verhängen 150 Mio. Euro Strafe gegen Apple wegen unfairen Datenerfassungstools. Kritik an unverhältnismäßigen Bedingungen für Drittanbieter-Apps.
Die französische Wettbewerbsbehörde hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Millionen Euro belegt. Grund dafür ist die Art und Weise, wie das Unternehmen sein Datenerfassungstool implementiert hat.
Ohne das Tool selbst direkt zu verurteilen, kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Bedingungen seiner Anwendung eine Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen. Die Entscheidung fällt in eine Phase angespannter Beziehungen zwischen den USA und der EU im Umgang mit grossen Technologieunternehmen.
Laut der französischen Autorité de la concurrence geht Apples Datenerfassungssystem über das Notwendige hinaus. Die Behörde kritisierte, die Methode sei „weder notwendig noch verhältnismässig im Hinblick auf das erklärte Ziel von Apple, personenbezogene Daten zu schützen“.
Apple hatte 2021 das Feature App Tracking Transparency (ATT) eingeführt, das Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben soll. Es fordert sie auf, der Datenerfassung durch Drittanbieter-Apps zuzustimmen, wodurch gezielte Werbung eingeschränkt wird, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Während Apple ATT als Fortschritt für den Datenschutz bewirbt, sehen französische Regulierer darin ein Mittel, die Marktmacht des Konzerns zu festigen, indem Konkurrenten der Zugang zu wertvollen Daten erschwert wird.
Die Behörde beanstandete nicht ATT selbst, sondern dessen Umsetzung:
„Die Methoden erschweren künstlich die Nutzung von Drittanbieter-Apps und verzerren die Neutralität des Systems zu Lasten kleinerer, werbefinanzierter Anbieter.“
Konkret monierte sie, dass „mehrere Zustimmungsabfragen angezeigt werden, was die Nutzung von Drittanbieter-Apps unnötig verkompliziert“. Zudem müsse die Zustimmung zur Werbeverfolgung zwar nur einmal verweigert, aber stets ein zweites Mal bestätigt werden.
Dies führe zu einem asymmetrischen System, in dem Verlage eine doppelte Zustimmung der Nutzer einholen müssten, während Apple für eigene Apps keine solche Einwilligung verlange.
Apple wies die Vorwürfe zurück und betonte in einer Stellungnahme, ATT biete Nutzern „mehr Kontrolle über ihre Privatsphäre durch eine klare, verständliche Abfrage“. Das Verfahren sei für alle Entwickler einheitlich und habe weltweit Zustimmung von Verbrauchern und Datenschützern gefunden.
Die EU wird in Kürze zwei Untersuchungen zu Apple im Rahmen des Digital Markets Act abschliessen. Eine betrifft die Regeln des App Stores, die andere die Browserauswahl auf iPhones.
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